Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

FKAustG · Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen

FKAustG Art. 10Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen

Abschnitt 2 Melde- und Sorgfaltspflichten für Informationen über Finanzkonten

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den bestehenden Konten natürlicher Personen richtet sich nach den §§ 11 und 12.

(2) Ein bestehendes Konto natürlicher Personen, das nach den §§ 11 und 12 als meldepflichtiges Konto identifiziert wurde, gilt in allen Folgejahren als meldepflichtiges Konto, es sei denn, der Kontoinhaber ist keine meldepflichtige Person mehr.