FlRV · Flaggenrechtsverordnung
FlRV Art. 18
4. Flaggenzertifikate
Flaggenzertifikate sind spätestens nach Ablauf von zehn Jahren seit ihrer Ausstellung ungültig.
FlRV · Flaggenrechtsverordnung
4. Flaggenzertifikate
Flaggenzertifikate sind spätestens nach Ablauf von zehn Jahren seit ihrer Ausstellung ungültig.