FVG · Gesetz über die Finanzverwaltung
FVG Art. 7Bezirk und Sitz
Abschnitt III Mittelbehörden
Die obersten Landesbehörden bestimmen den Bezirk und Sitz der Mittelbehörde, die ihnen jeweils untersteht.
FVG · Gesetz über die Finanzverwaltung
Abschnitt III Mittelbehörden
Die obersten Landesbehörden bestimmen den Bezirk und Sitz der Mittelbehörde, die ihnen jeweils untersteht.