GaFG · Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ GaFG Art. 10Inkrafttreten In KraftAmtlicher Text Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Vorherige · Art. 9 Inhalt