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GastStG · Gaststaatgesetz

GastStG Art. 8Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation

Kapitel 2 Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

In KraftAmtlicher Text

Alle Unterlagen, Materialien und Archive, die der internationalen Organisation zur Verfügung gestellt werden, ihr gehören oder von ihr verwendet werden, sind unverletzlich, ungeachtet ihrer Form oder in wessen Besitz sie sich befinden.