GBV · Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung
GBV Art. 17a
Abschnitt III Die Eintragungen
§ 17 Abs. 2 Satz 3 ist auch bei Löschungen in dem Bestandsverzeichnis oder in der ersten Abteilung sinngemäß anzuwenden.
GBV · Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung
Abschnitt III Die Eintragungen
§ 17 Abs. 2 Satz 3 ist auch bei Löschungen in dem Bestandsverzeichnis oder in der ersten Abteilung sinngemäß anzuwenden.