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GeldWNOBauspAnO · Anordnung über die Bausparverhältnisse aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens

GeldWNOBauspAnO Art. 4Umstellung der Tilgungsbeiträge

In KraftAmtlicher Text

Die vereinbarten tariflichen Reichsmark-Tilgungsbeiträge zuzüglich etwaiger vertraglich vereinbarter Zuschläge werden in dem gleichen Verhältnis herabgesetzt wie die Darlehensforderungen (umgestellte Tilgungsbeiträge). Zahlungsverpflichtungen auf Grund des Gesetzes zur Sicherung von Forderungen für den Lastenausgleich werden hiervon nicht berührt.