GewStG Art. 18Entstehung der Steuer
Abschnitt V Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Steuer
Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen (§ 21) handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird.