Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

1. WindSeeV · Erste Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes

1. WindSeeV Art. 42Besondere Bestimmungen zum Schutz mariner Säugetiere

Abschnitt 4 Besondere Vorgaben für die Fläche O-1.3

In KraftAmtlicher Text

(1) Der Träger des Vorhabens hat die Durchführung von Rammarbeiten mit den Trägern der Vorhaben parallel fertigzustellender Offshore-Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee vorab zeitlich abzustimmen.

(2) Die Planfeststellungsbehörde kann dem Träger des Vorhabens zeitliche Vorgaben zur Durchführung von Rammarbeiten machen, soweit dies trotz erfolgter Abstimmung im Vorfeld notwendig ist.