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ZahnmedAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten

ZahnmedAusbV Art. 12Prüfungsbereiche des Teiles 2

Abschnitt 2 Abschlussprüfung

In KraftAmtlicher Text

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.

„Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“,

2.

„Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“ sowie

3.

„Wirtschafts- und Sozialkunde“.