Verdrag tussen het Koninkrijk der Nederlanden en de Bondsrep Art. 17Inkrafttreten
ABSCHNITT VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Dieses Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich ausgetauscht. Dieses Abkommen tritt einen Monat nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.