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Freundschafts-, Vergleichs- und Schiedsg · Freundschafts-, Vergleichs- und Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Italien

§ 9 Freundschafts-, Vergleichs- und Schiedsg

In forceOfficial text

In dem im vorstehenden Artikel angegebenen Fall können die Vertragschließenden Teile den Streit statt dem Schiedsgericht dem Ständigen Internationalen Gerichtshof im Haag unterbreiten, wobei sie die Streitfragen, über welche die Entscheidung eingeholt wird, im gemeinsamen Einvernehmen festzulegen haben. Wenn die Vertragschließenden Teile sich hierüber nicht einigen, ist jeder von ihnen berechtigt, den Streitfall mittels Klageerhebung unmittelbar vor den Ständigen Internationalen Gerichtshof zu bringen, nachdem er dies zwei Monate vorher dem anderen Vertragschließenden Teile angekündigt hat.