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Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österrei · Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Norwegen

§ 31 Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österrei

Das schiedsgerichtliche Verfahren.

In forceOfficial text

Falls der Schiedsvertrag nicht darüber bestimmt oder ein Schiedsvertrag nicht besteht, wendet der Gerichtshof die Rechtsgrundsätze an, die in Artikel 38 des Statuts des Ständigen Internationalen Gerichtshofs angeführt sind. Soweit derartige auf die Streitigkeit anwendbare Grundsätze nicht bestehen, entscheidet der Gerichtshof ex aequo et bono.