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Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österrei · Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Ungarn

§ 18 Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österrei

Allgemeine Bestimmungen.

In forceOfficial text

Die Hohen Vertragschließenden Teile verpflichten sich, sich während des Verfahrens vor der Vergleichskommission oder vor dem Schiedsgericht jeder Maßnahme zu enthalten, die eine nachteilige Rückwirkung auf die von der Vergleichskommission vorgeschlagene Regelung oder die Ausführung der Schiedsgerichtsentscheidung haben könnte und überhaupt jegliche Handlung zu vermeiden, die geeignet wäre, die Streitigkeit zu verschärfen oder auszudehnen.