Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österrei · Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Griechenland

§ 14 Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österrei

Das Vergleichsverfahren.

In forceOfficial text

1. Die Vergleichskommission tritt in Tätigkeit auf einen Antrag, der von den beiden Parteien im gegenseitigen Einvernehmen oder in Ermanglung eines solchen Einvernehmens von einer der beiden Parteien an den Vorsitzenden zu richten ist.

2. Der Antrag enthält eine kurze Darstellung des Streitfalls und das Ersuchen an die Kommission, alle geeigneten Maßnahmen zur Herbeiführung eines Vergleichs zu treffen.

3. Geht der Antrag nur von einer der Parteien aus, so ist er von dieser der Gegenpartei unverzüglich mitzuteilen.