§ 28 Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österrei
Das schiedsgerichtliche Verfahren.
Die Parteien schließen einen Schiedsvertrag, in dem sie den Streitgegenstand und das Verfahren festlegen.
Das schiedsgerichtliche Verfahren.
Die Parteien schließen einen Schiedsvertrag, in dem sie den Streitgegenstand und das Verfahren festlegen.