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Durchführung des Verbotsgesetzes 1947 · Durchführung des Verbotsgesetzes 1947

§ 43 Durchführung des Verbotsgesetzes 1947

Abschnitt IV Abschnitt römisch vier Rechtsmittelverfahren.

In forceOfficial text

(1) Die Beschwerdekommission kann nach Eintritt der Rechtskraft rechtswidrige oder fehlerhafte Eintragungen in den Registrierungslisten aufheben oder abändern.

(2) Die Bestimmungen des § 40 sind sinngemäß anzuwenden.