VfGG · Verfassungsgerichtshofgesetz 1953
§ 44 VfGG
C. Bei Entscheidungen in Kompetenzfragen (Art. 138 B-VG) C. Bei Entscheidungen in Kompetenzfragen (Artikel 138, B-VG) a) In den Fällen des Art. 138 Abs. 1 B-VG (Kompetenzkonflikte)
Während der Unterbrechung kann die Aufschiebung einer bewilligten Exekution, die Exekution zur Sicherstellung, eine einstweilige Verfügung oder deren Aufschiebung von dem zuständigen Gerichte nach Maßgabe der Bestimmungen der Exekutionsordnung – EO, RGBl. Nr. 79/1896 , bewilligt werden.
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- In Kraft seit 2013-03-01