VfGG · Verfassungsgerichtshofgesetz 1953
§ 59 VfGG
E. Bei Anträgen betreffend die Einsetzung und die Tätigkeit von Untersuchungsausschüssen des Nationalrates und bei Anfechtung von Entscheidungen des Präsidenten des Nationalrates und des Vorsitzenden des Bundesrates betreffend die Klassifizierung von Informationen, die dem Nationalrat bzw. dem Bundesrat zur Verfügung stehen (Art. 138b B-VG) E. Bei Anträgen betreffend die Einsetzung und die Tätigkeit von Untersuchungsausschüssen des Nationalrates und bei Anfechtung von Entscheidungen des Präsidenten des Nationalrates und des Vorsitzenden des Bundesrates betreffend die Klassifizierung von Informationen, die dem Nationalrat bzw. dem Bundesrat zur Verfügung stehen (Artikel 138 b, B-VG)
(1) Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes hat auszusprechen, ob der ganze Inhalt der Verordnung oder bestimmte Stellen derselben als gesetzwidrig aufgehoben werden.
(2) Das Erkenntnis ist auch der Verwaltungsbehörde, die die Verordnung erlassen hat, und der zuständigen obersten Verwaltungsbehörde des Bundes oder des Landes zuzustellen. Lautet es auf Aufhebung, so muss in der gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG zu erlassenden Kundmachung zum Ausdruck gebracht werden, dass die Verordnung oder bestimmte Stellen derselben durch das genau zu bezeichnende Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aufgehoben worden ist bzw. sind.
Amendment history
- In Kraft seit 2014-01-01
Refers to
Cited by
- VfGG § 94
- Aufhebung der Verordnung der Gesundheits § 0
- Aufhebung der Verordnung der Gesundheits § 0
- Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Ve § 0
- VfGH-Aufhebung § 1, Wort- und Zeichenfol § 0
- VfGH-Aufhebung der als Verordnung zu qua § 0
- VfGH-Aufhebung der Richtlinie der Abschl § 0
- VfGH-Aufhebung der Verordnung des Rektor § 0
- VfGH-Aufhebung von Bestimmungen des Erla § 0
- VfGH-Aufhebung von Bestimmungen zweier E § 0
- VfGH-Ausspruch dass die Verordnung der B § 0
- VfGH-Ausspruch vom 16. Juni 2026, dass d § 0
- VfGH-Ausspruch, dass § 1 Abs. 1 und 2 de § 0
- VfGH-Ausspruch, dass § 1 Abs. 1 und 2 de § 0
- VfGH-Ausspruch, dass die "Verordnung ein § 0
- VfGH-Ausspruch, dass die Punkte 6.12.1 b § 0
- VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung der § 0
- VfGH-Ausspruch, dass Wortfolgen in § 2 A § 0
- VfGH-Ausspruch, dass Zeichenfolgen in § § 0
- VfGH-Ausspruch, dass Zeichenfolgen in § § 0