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Wiederherstellung eines unabhängigen und · Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich

§ 11 Wiederherstellung eines unabhängigen und

Anerkennung der Friedensverträge

In forceOfficial text

Artikel 11.

Österreich verpflichtet sich, die volle Geltung der Friedensverträge mit Italien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland und anderer Abkommen oder Regelungen anzuerkennen, die von den Alliierten und Assoziierten Mächten bezüglich Deutschlands und Japans zur Wiederherstellung des Friedens herbeigeführt worden sind oder künftig herbeigeführt werden.