Satzung des Europarates · Satzung des Europarates
§ 12 Satzung des Europarates
ARTIKEL 12
Die Amtssprachen des Europarates sind Französisch und Englisch. Die Geschäftsordnungen des Ministerkomitees und der Beratenden Versammlung bestimmen die Umstände und Voraussetzungen, unter denen andere Sprachen verwendet werden können.