UN-Charta · Satzung der Vereinten Nationen
§ 22 UN-Charta
Artikel 22.
Die Generalversammlung kann die zur Ausübung ihrer Funktionen für nötig erachteten Hilfsorgane schaffen.
UN-Charta · Satzung der Vereinten Nationen
Artikel 22.
Die Generalversammlung kann die zur Ausübung ihrer Funktionen für nötig erachteten Hilfsorgane schaffen.