UN-Charta · Satzung der Vereinten Nationen
§ 25 UN-Charta
Artikel 25.
Die Mitglieder der Vereinten Nationen kommen überein, die Beschlüsse des Sicherheitsrates gemäß der vorliegenden Satzung anzunehmen und durchzuführen.
UN-Charta · Satzung der Vereinten Nationen
Artikel 25.
Die Mitglieder der Vereinten Nationen kommen überein, die Beschlüsse des Sicherheitsrates gemäß der vorliegenden Satzung anzunehmen und durchzuführen.