§ 0 Regelung der Einforstungsrechte der Insa
Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung, womit die Einforstungsrechte der Insassen von Uggowitz geregelt werden.
StF: BGBl. Nr. 42/1956
Die Österreichische Bundesregierung und die Italienische Regierung sind zur Regelung der Einforstungsrechte der Insassen von Uggowitz im österreichisch-italienischen Grenzgebiet wie folgt übereingekommen:
Das vorliegende Abkommen ist durch Notenwechsel vom 5. Feber 1955 abgeschlossen worden.