Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Besatzungsschädengesetz · Besatzungsschädengesetz

§ 22 Besatzungsschädengesetz

ABSCHNITT III. ABSCHNITT römisch drei.

In forceOfficial text

(1) Der Bundesminister für Finanzen hat für jeden Senat die Richter und je einen Beisitzer aus den Mitgliedern der ersten und zweiten Gruppe samt der erforderlichen Anzahl von Ersatzmitgliedern zu bestimmen.

(2) Sämtliche Mitglieder der Bundesentschädigungskommission sind jeweils für zwei Jahre berufen. Eine neuerliche Berufung ist zulässig.

Amendment history
  • In Kraft seit 2014-01-01