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Konsularvertrag zwischen Österreich und · Konsularvertrag zwischen Österreich und der UdSSR (Russische Föderation)

§ 14 Konsularvertrag zwischen Österreich und

Artikel 14.

In forceOfficial text

Die Bezeichnungen ,,Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken'' oder ,,UdSSR'' bzw. ,,sowjetisch'' sind als ,,Russische Föderation'' bzw. ,,russisch'' zu lesen.

Die Konsuln haben an der Festigung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Vertragschließenden Teilen mitzuwirken und die Entwicklung des wirtschaftlichen Verkehrs zu fördern.