§ 29 Konsularvertrag zwischen der Republik ÖsArtikel 29
Teil VI Teil römisch sechs Allgemeine Konsularische Aufgaben
Ein Konsul kann die Interessen des Sendestaates in bezug auf Handels- und Wirtschaftsangelegenheiten fördern.
Teil VI Teil römisch sechs Allgemeine Konsularische Aufgaben
Ein Konsul kann die Interessen des Sendestaates in bezug auf Handels- und Wirtschaftsangelegenheiten fördern.