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Übereinkommen über die politischen Recht · Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau

§ 6 Übereinkommen über die politischen Recht

ARTIKEL VI ARTIKEL römisch sechs

In forceOfficial text

Verfassungsbestimmung

1. Dieses Übereinkommen tritt am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung der sechsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.

2. Für jeden Staat, der das Übereinkommen nach Hinterlegung der sechsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde ratifiziert oder ihm beitritt, tritt das Übereinkommen am neunzigsten Tag nach der Hinterlegung seiner Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.