Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Staatsgrenze Österreich - Schweiz · Staatsgrenze Österreich - Schweiz

§ 8 Staatsgrenze Österreich - Schweiz

In forceOfficial text

Artikel 8

(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Bern ausgetauscht.

(2) Dieser Vertrag tritt am dreißigsten Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

(3) Dieser Vertrag ist unkündbar.

ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

GESCHEHEN in Wien, am 20. Juli 1970 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.