Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenz · Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenzzeichen)

§ 20 Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenz

Artikel 20

In forceOfficial text

Zu einem Beschluß der Kommission ist die Übereinstimmung der beiden Delegationen erforderlich. Beschlüsse der Kommission treten in Kraft, sobald die Vorsitzenden der Delegationen einander schriftlich mitgeteilt haben, daß die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten gegeben sind. Diese Mitteilung soll binnen zwei Monaten gemacht werden.