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Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenz · Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenzzeichen)

§ 26 Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenz

Artikel 26

In forceOfficial text

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Bern ausgetauscht.

(2) Dieses Abkommen tritt am dreißigsten Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten dieses Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

GESCHEHEN in Wien, am 20. Juli 1970 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.