Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975

§ 28 GOG§ 28 Paragraph 28

V. Gegenstände der Verhandlung römisch fünf. Gegenstände der Verhandlung

In forceOfficial text

(1) Selbständige Anträge, nach welchen eine über den Bundesvoranschlag hinausgehende finanzielle Belastung des Bundes eintreten würde, müssen zugleich Vorschläge darüber enthalten, wie der Mehraufwand zu decken ist.

(2) Der Ausschuß, dem ein solcher Antrag zur Vorberatung zugewiesen worden ist, hat zu prüfen, ob der Bedeckungsvorschlag ausreichend ist.

Amendment history
  • In Kraft seit 2015-01-01