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Nasse Grenzen zwischen der Republik Öste · Nasse Grenzen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland

§ 2 Nasse Grenzen zwischen der Republik ÖsteUnbeweglichkeit nasser Grenzen

In forceOfficial text

Im Grenzabschnitt „Donau“ ist die Staatsgrenze unbeweglich und durch die in den Anlagen 1 (Beschreibung der Staatsgrenze mit Koordinatenverzeichnis) und 2 (Grenzkarte im Maßstab 1 : 2500) enthaltenen Darstellungen und Beschreibungen ohne Rücksicht auf spätere Veränderungen der Donau endgültig bestimmt.