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Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowak · Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Tschechische R)

§ 12 Staatsgrenze Österreich - TschechoslowakArtikel 12

ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins Verlauf der Staatsgrenze

In forceOfficial text

Die Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik ist im Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrages durch folgende Grenzzeichen vermarkt:

a) durch eine dreiseitige Säule am Dreiländergrenzpunkt der Vertragsstaaten und der Bundesrepublik Deutschland;

b) durch Grenzsäulen am Beginn der anderen Sektionen;

c) durch Haupt-, Zwischen- oder Ergänzungssteine innerhalb der Sektionen entsprechend der Wichtigkeit der Grenzpunkte, durch Holzpfähle in besonderen Ausnahmefällen;

d) durch indirekt gesetzte Grenzzeichen beim Dreiländergrenzpunkt der Vertragsstaaten und der Slowakischen Republik beim Zusammenfluss von Thaya und March.

Amendment history
  • In Kraft seit 2004-07-23