Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Aushilfegesetz · Aushilfegesetz

§ 1 AushilfegesetzAnspruch

In forceOfficial text

ABSCHNITT I

Physischen Personen, die im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges oder dessen Folgen Vermögensverluste erlitten haben und im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ist nach diesem Bundesgesetz eine einmalige Aushilfe zu gewähren.