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Abkommen zwischen Österreich und dem OPE · Abkommen zwischen Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung über den Amtssitz des Fonds

§ 14 Abkommen zwischen Österreich und dem OPEImmunität von amtlichen Mitteilungen – diplomatische Sendungen

Artikel 14

In forceOfficial text

(1) Die amtlichen Mitteilungen, die an OFID oder einen seiner Angestellten im Amtssitzbereich gerichtet sind, sowie die von OFID abgehenden amtlichen Mitteilungen, auf welchem Wege und in welcher Form immer sie übermittelt werden, unterliegen keiner Zensur und dürfen auch sonst nicht abgefangen oder in ihrem vertraulichen Charakter verletzt werden. Diese Immunität erstreckt sich, ohne dass dieser Aufzählung einschränkende Wirkung zukommen soll, auf Veröffentlichungen, photographische Aufnahmen, Filmaufnahmen, Filme, computergestützte Kommunikation sowie Ton- und Videoaufnahmen.

(2) OFID ist befugt, Codes zu benützen und seine Korrespondenz und sonstigen amtlichen Mitteilungen durch Kuriere oder versiegelt abzusenden und zu empfangen; auf diese finden dieselben Privilegien und Immunitäten Anwendung wie auf diplomatische Kuriere und Sendungen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2020-08-01