Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Europäische Charta der lokalen Selbstver · Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung

§ 8 Europäische Charta der lokalen Selbstver

Verwaltungsaufsicht über Tätigkeiten der lokalen Gebietskörperschaften

In forceOfficial text

1. Jede Verwaltungsaufsicht über lokale Gebietskörperschaften darf nur in den von der Verfassung oder dem Gesetz vorgesehenen Formen und Fällen ausgeübt werden.

2. Jede Verwaltungsaufsicht über Tätigkeiten der lokalen Gebietskörperschaften soll in der Regel nur darauf abzielen, die Gesetzmäßigkeit und die Einhaltung der verfassungsmäßigen Grundsätze zu gewährleisten. Die Verwaltungsaufsicht kann jedoch eine Kontrolle der Zweckmäßigkeit durch die übergeordnete Behörde bei Aufgaben umfassen, deren Besorgung an lokale Gebietskörperschaften delegiert wurde.

3. Die Verwaltungsaufsicht über lokale Gebietskörperschaften soll so ausgeübt werden, daß die Verhältnismäßigkeit zwischen Ausmaß des Eingriffs der Aufsichtsbehörde und Bedeutung der schützenswerten Interessen gewahrt bleibt.