§ 0 VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in §
Kundmachung des Bundesministers für Justiz über den Ausspruch der Gesetzwidrigkeit einer Bestimmung der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977)
StF: BGBl. Nr. 629/1991
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht: