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Sitz des internationalen Registeramts fü · Sitz des internationalen Registeramts für audiovisuelle Werke (WIPO)

§ 20 Sitz des internationalen Registeramts fü

INKRAFTTRETEN

In forceOfficial text

(1) Dieses Abkommen tritt in Kraft, sobald die Vertragsparteien einander mitgeteilt haben, daß die Verfahren, die für jede von ihnen erforderlich sind, um daran gebunden zu sein, durchgeführt wurden.

(2) Die Artikel 9, 11, 13 und 17 treten rückwirkend mit 1. März 1991 in Kraft.

Amendment history
  • In Kraft seit 1992-06-04