Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

NRWO · Nationalrats-Wahlordnung 1992

§ 55 NRWOWahllokale außerhalb des Wahlsprengels, gemeinsame Wahllokale für mehrere Sprengel

1. Abschnitt Wahlort und Wahlzeit

In forceOfficial text

In Gemeinden, die in Wahlsprengel eingeteilt sind, ist in der Regel für jeden Wahlsprengel innerhalb desselben ein Wahllokal zu bestimmen. Das Wahllokal kann aber auch in ein außerhalb des Wahlsprengels liegendes Gebäude verlegt werden, wenn dieses Gebäude ohne besondere Schwierigkeiten von den Wahlberechtigten erreicht werden kann. Auch kann in solchen Gemeinden für mehrere Wahlsprengel ein gemeinsames Wahllokal bestimmt werden, sofern das Lokal ausreichend Raum für die Unterbringung der Wahlbehörden und für die gleichzeitige Durchführung mehrerer Wahlhandlungen bietet und entsprechende Warteräume für die Wähler aufweist.