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Vergütung für die nicht in Wien wohnende · Vergütung für die nicht in Wien wohnenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes

§ 0 Vergütung für die nicht in Wien wohnende

In forceOfficial text

Verordnung der Bundesregierung über die Vergütung für die nicht in Wien wohnenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes

StF: BGBl. Nr. 295/1993

Auf Grund des § 5a des Verfassungsgerichtshofgesetzes BGBl. Nr. 85/1953 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 329/1990 , wird verordnet: