§ 0 Weiteranwendung best. österreichisch-jug
Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien betreffend die Weiteranwendung bestimmter österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge
(NR: GP XVIII RV 734 AB 1055 S. 118. BR: AB 4535 S. 570 )
StF: BGBl. Nr. 714/1993
Die im Notenwechsel vorgesehenen Mitteilungen über die Erfüllung der erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen wurden am 24. September 1993 abgegeben; der Notenwechsel tritt mit 1. November 1993 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.