Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Übereinkommen über Vergleichs- und Schie · Übereinkommen über Vergleichs- und Schiedsverfahren innerhalb der KSZE (nunmehr OSZE)

§ 5 Übereinkommen über Vergleichs- und Schie

Unabhängigkeit der Mitglieder des Gerichtshofs und des Kanzlers

In forceOfficial text

Die Schlichter, die Schiedsrichter und der Kanzler üben ihr Amt in völliger Unabhängigkeit aus. Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit geben sie eine Erklärung ab, daß sie ihre Befugnisse unparteiisch und gewissenhaft ausüben werden.