§ 10 Staatsgrenze Österreich - Slowenien (Gre
Artikel 10
Spätere Veränderungen des Verlaufes des Glanzbaches haben auf den im Artikel 9 dieses Vertrages festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.
Amendment history
- In Kraft seit 2008-01-01
Artikel 10
Spätere Veränderungen des Verlaufes des Glanzbaches haben auf den im Artikel 9 dieses Vertrages festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.