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Beteiligung an der multinationalen Schut · Beteiligung an der multinationalen Schutztruppe und dessen Status

§ 10 Beteiligung an der multinationalen Schut

Währung

In forceOfficial text

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.

Die Regierung verpflichtet sich, der FMP gegen Vergütung in gegenseitig annehmbarer Währung lokale Währung im benötigten Ausmaß für die Verwendung durch die FMP, einschließlich der Bezahlung des FMP-Personals, zum für die FMP günstigsten Wechselkurs zur Verfügung zu stellen.