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Amtssitz - Organisation der Vereinten Na · Amtssitz - Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO)

§ 10 Amtssitz - Organisation der Vereinten Na

Abschnitt 10

In forceOfficial text

Die UNIDO kann das Fernmeldenetz der Vereinten Nationen im Einklang mit Übereinkommen nützen, die mit den Vereinten Nationen getroffen wurden. Die Regierung gewährt der UNIDO über deren Ersuchen für amtliche Zwecke kostenlos geeignete Funk-, Fernmeldenetz- und andere Einrichtungen entsprechend den mit der Internationalen Fernmelde-Union zu treffenden technischen Abmachungen.