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Amtssitz - Organisation der Vereinten Na · Amtssitz - Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO)

§ 26 Amtssitz - Organisation der Vereinten Na

Abschnitt 26

In forceOfficial text

Der Pensionsfonds genießt in der Republik Österreich Rechtspersönlichkeit, und es gelten für ihn die gleichen Befreiungen, Immunitäten und Privilegien, wie für die UNIDO selbst. Aus dem Pensionsfonds bezogene Ruhegenüsse sind von der Besteuerung befreit.