§ 56 Amtssitz - Organisation der Vereinten Na
Abschnitt 56
Dieses Abkommen wird sinngemäß auf andere Ämter der UNIDO angewendet werden, die mit Zustimmung der Regierung in Österreich errichtet werden.
Abschnitt 56
Dieses Abkommen wird sinngemäß auf andere Ämter der UNIDO angewendet werden, die mit Zustimmung der Regierung in Österreich errichtet werden.