ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1341 ABGB
Besonders durch die Verzögerung der Zahlung.
Gegen das Verschulden eines Richters beschwert man sich bey der höheren Behörde. Diese untersuchet und beurtheilet die Beschwerde von Amts wegen.
ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Besonders durch die Verzögerung der Zahlung.
Gegen das Verschulden eines Richters beschwert man sich bey der höheren Behörde. Diese untersuchet und beurtheilet die Beschwerde von Amts wegen.