ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 176 ABGBDeliktsfähigkeit des Kindes
Vierter Abschnitt Obsorge
Soweit einem minderjährigen Kind nicht bereits früher ein Verschulden zugerechnet werden kann (§ 1310), wird es mit der Erreichung der Mündigkeit nach den schadensersatzrechtlichen Bestimmungen deliktsfähig.
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- In Kraft seit 2018-07-01